Bund der Vertriebenen Ortsverband Wetzlar wählt Vorstand neu
Im Rahmen der diesjährigen Jahreshauptversammlung hat der Bund der Vertriebenen (BdV) in Wetzlar seinen Vorstand neu gewählt.
Kuno Kutz konnte 15 Mitglieder und einige Gäste in der Stammgaststätte „Matchball“ begrüßen. Mit Gerhard König war nicht nur ein langjähriges BdV-Mitglied, sondern auch der Verantwortliche der Stadt Wetzlar für die „Patenschaft für das Ostdeutsche Liedgut“ teil der Versammlung. Michael Hundertmark überbrachte die Grüße der Wetzlarer CDU und dankte Herrn Kutz und dem gesamten Vorstand für das wichtige Engagement in der zurückliegenden Zeit und freute sich darüber, dass er selbst Teil des BdV sein darf.
In seinem Bericht ging Kuno Kutz auf die Veranstaltungen des zurückliegenden Geschäftsjahres ein. Der BdV hat eine Fahrt zur Gedenkstätte „Point Alpha“ gemacht und sich am Originalschauplatz mit der Deutsch-Deutschen-Teilung intensiv beschäftigt. Für die Teilnehmer eine sehr interessante Fahrt. Vor Ort hat der Bund der Vertriebenen eine Buchvorstellung organisiert, für die Mitglieder eine Weihnachtsfeier veranstaltet und mit dem „Tag der Heimat“ eine erfolgreiche und große Veranstaltung anbieten können.
Für das kommende Geschäftsjahr ist neben den beliebten Veranstaltungen „Tag der Heimat“ und „Weihnachtsfeier“ wieder eine Tagesfahrt geplant. Diesmal geht es zum Altvaterturm in Lehesten.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurde der Vorstand neu gewählt. Kuno Kutz wurde in seiner Funktion als Vorsitzender einstimmig wieder gewählt. Der geschäftsführende Vorstand wird mit Michael Hundertmark (Stellvertretender Vorsitzender), Gabriele Eichenauer (Schatzmeisterin, Schriftführerin) und Steffen Eigner (Stellv. Schatzmeister) komplettiert. Ihnen zur Seite stehen die Beisitzer Siegfried Heidlas, Lydia Kiefel, Christa Kutz, Wolfgang Warnat, Frank Steinraths und Gerda Weller.
Herta Bartl schied auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand aus. Kuno Kutz dankte ihr für die jahrzehntelange Tätigkeit und wünschte sich für den BdV, dass sie weiterhin aktiv im BdV bleibt.
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